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Führt das Mitglied mehr als zehn berufliche Betreuungen, besteht Vollmitgliedschaft. Für Vollmitglieder gelten zwei Beitragshöhen. Vollmitgliederzahlen 145,00 Euro. Mitglieder deren Ehe- /Lebenspartner ebenfalls Mitglied im BVfB sind zahlen 125,00 Euro pro Jahr. Auch hier gilt, dass im Falle eines Beitrittes in der zweiten Jahreshälfte nur der halbe Jahresbeitrag erhoben wird.
Beitragsordnung
Für Mitglieder des BVfB e.V. werden folgende Jahresbeiträge erhoben:
Vollmitglieder: 145,00 Euro Fördermitglieder ( Mindestbeitrag ): 75,00 Euro Mitglieder deren Ehe- /Lebenspartner ebenfalls Mitglied im VfB sind: 125,00 Euro
- Die Mitgliedsbeiträge werden im Regelfall im ersten Monat
- des Jahres fällig.
- Mehrwertsteuer wird nicht erhoben.
- Die Fördermitgliedschaft endet nach einem Kalenderjahr und kann auf Antrag verlängert werden. Führt das Mitglied mehr als zehn berufliche Betreuungen, tritt Vollmitgliedschaft ein.
- Erfolgt der Eintritt in der zweiten Jahreshälfte wird nur der halbe Jahresbeitrag fällig.
- Die Kündigung ist jährlich bis 30. September zum Jahresende möglich. Bei nachgewiesener Geschäftsaufgabe kann die Kündigung zum Kündigungsdatum anerkannt werden.
- Hat das Mitglied dem Verband keine Einzugsermächtigung erteilt, fallen 3,50 Euro für die Rechnungslegung an.
- Die Mahnkosten betragen 3,00 Euro je Mahnung. Rückbuchungskosten mangels Kontodeckung trägt das Mitglied.
- Liegt eine Beitragsschuld mehr als 6 Monate lang vor, kann ein Ausschlussverfahren eingeleitet werden.
- Gerichtssitz ist Berlin
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