Berufspolitische Leitlinien |
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Berufspolitische Schwerpunkte und Leitlinien des BVfB für den Zeitraum 2010 bis 2012 1. Professionalisierung bedeutet aus der Sicht des BVfB e.V. die Sicherung einer hohen Fachlichkeit und Qualität der Betreuungsarbeit und die Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der freien rechtlichen Betreuer. - die Anerkennung der beruflichen Betreuung durch den Gesetzgeber als eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Betreuten und der Allgemeinheit - die Entwicklung beruflicher Standards der rechtlichen Betreuung zu fördern und diese bei der Beurteilung der Qualität der konkreten Betreuertätigkeit als Maßstab heranzuziehen - einen geeigneten Hochschulabschluss als Berufszulassungsvoraussetzung für rechtliche Betreuer bei Gewährleistung ausreichender Übergangsregelungen vorzuschreiben - dass die Vergütung als netto - Betrag zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer auszuweisen, um die 3%-ige Kürzung der Vergütung durch die Umsatzsteuererhöhung rückgängig zu machen und um weitere Kürzungen durch absehbare Umsatzsteuererhöhungen zu verhindern - dass der Stundensatz um weitere 10,5 % erhöht wird, um den inflationsbedingten Kaufkraftverlust der Vergütung seit 01.07.2005 auszugleichen - dass berufliche Betreuer bei Übernahme gescheiterter ehrenamtlicher Betreuungen Zeitaufschläge wie bei einer Erstbetreuung erhalten - dass bei Vorliegen einer psychisch Erkrankung der Betreuten Person (ICD 10 F 04 bis F69) die Zeitpauschale um eine Stunde pro Monat erhöht wird um dem Betreuten die notwendige persönliche Betreuung zukommen lassen zu können - dass die Vergütung für die Betreuung vermögender Betreuter aus der Staatskasse geleistet wird und im Nachgang durch das Gericht gegenüber dem Betreuten geltend gemacht wird um konfliktträchtige Inkassomaßnahmen des Betreuers gegen den Betreuten zu vermeiden. |


