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Besonderheit Fördermitgliedschaft

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Existenzgründer benötigen oft mehrere Jahre um existenzsichernde Einnahmen zu erzielen. Deshalb hat der BVfB die Möglichkeit geschaffen, Mitgliedern in der Existenzgründungsphase auf Antrag den Status der Fördermitgliedschaft zu gewähren. Diese zahlen für die die Dauer der Fördermitgliedschaft nur einen Beitrag in Höhe von 75,00 Euro. Bei Aufnahme in der zweiten Jahreshälfte fallen bis zum Jahresende nur 37,50 Euro Beitrag an. Fördermitglieder erhalten dabei die gleichen Leistungen wie Vollmitglieder. Sie haben jedoch kein aktives oder passives Wahlrecht. Die Fördermitgliedschaft endet nach einem Kalenderjahr und kann auf Antrag verlängert werden. Führt das Mitglied mehr als zehn berufliche Betreuungen, tritt unmittelbar Vollmitgliedschaft ein.