Gültig ab 11.09.2009
Für Mitglieder des BVfB e.V. werden folgende Jahresbeiträge erhoben:
- Vollmitglieder: 145,00 Euro
- Fördermitglieder ( Mindestbeitrag ): 75,00 Euro
- Mitglieder deren Ehe- /Lebenspartner ebenfalls Mitglied im BVfB sind: 125,00 Euro
- Die Mitgliedsbeiträge werden im Regelfall im ersten Monat des Jahres fällig.
- Mehrwertsteuer wird nicht erhoben.
- Die Fördermitgliedschaft endet nach einem Kalenderjahr und kann auf Antrag verlängert werden. Führt das Mitglied mehr als zehn berufliche Betreuungen, tritt Vollmitgliedschaft ein.
- Erfolgt der Eintritt in der zweiten Jahreshälfte wird nur der halbe Jahresbeitrag fällig.
- Die Kündigung ist jährlich bis 30. September zum Jahresende möglich. Bei nachgewiesener Geschäftsaufgabe kann die Kündigung zum Kündigungsdatum anerkannt werden.
- Hat das Mitglied dem Verband keine Einzugsermächtigung erteilt, fallen 3,50 Euro für die Rechnungslegung an.
- Die Mahnkosten betragen 3,00 Euro je Mahnung. Rückbuchungskosten mangels Kontodeckung trägt das Mitglied.
- Liegt eine Beitragsschuld mehr als 6 Monate lang vor, kann ein Ausschlussverfahren eingeleitet werden.
- Gerichtssitz ist Berlin
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