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Beitragsordnung

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Gültig ab  11.09.2009

Für  Mitglieder des BVfB e.V.  werden folgende Jahresbeiträge erhoben:

  • Vollmitglieder: 145,00 Euro
  • Fördermitglieder  ( Mindestbeitrag ): 75,00 Euro
  • Mitglieder deren Ehe- /Lebenspartner ebenfalls Mitglied im BVfB sind: 125,00 Euro

  1. Die Mitgliedsbeiträge werden im Regelfall im ersten Monat des Jahres fällig.
  2. Mehrwertsteuer wird nicht erhoben.
  3. Die Fördermitgliedschaft endet nach einem Kalenderjahr und kann auf Antrag verlängert werden. Führt das Mitglied mehr als zehn berufliche Betreuungen, tritt Vollmitgliedschaft ein.
  4. Erfolgt der Eintritt in der zweiten Jahreshälfte wird nur der halbe Jahresbeitrag fällig.
  5. Die Kündigung ist jährlich bis 30. September zum Jahresende möglich. Bei nachgewiesener Geschäftsaufgabe kann die Kündigung zum Kündigungsdatum anerkannt werden.
  6. Hat das Mitglied dem Verband keine Einzugsermächtigung erteilt, fallen 3,50  Euro für die Rechnungslegung an.
  7. Die Mahnkosten betragen 3,00 Euro je Mahnung. Rückbuchungskosten mangels Kontodeckung trägt das Mitglied.
  8. Liegt eine Beitragsschuld mehr als 6 Monate lang vor, kann ein Ausschlussverfahren eingeleitet werden.
  9. Gerichtssitz ist Berlin